Fotoğrafların arşivlenmesi ve eposta bildirimleriyle ilgili bildirim
Yeni siparişlere olanak sağlamak için fotoğraflarınızı arşivlemek hizmetimizin bir parçasıdır ve dolayısıyla bu, bir müşteri hesabı oluşturmanın sözleşmesel bir parçasıdır.
Buna ek olarak, eposta yoluyla hatırlatıcıların / bildirimlerin gönderilmesi (örneğin, fotoğrafların hazırlanması veya fotoğrafların silinmesi ile ilgili bilgiler) hizmetimizin bir parçasıdır ve bu nedenle ayrı bir izin isteği gerektirmez.
E-postaların gönderilmesi şu anda medyada yoğun bir şekilde tartışıldığından, yeni müşteri hesapları için ek onay alma kararı aldık. Bizden daha fazla mesaj almak istemiyorsanız, lütfen bize bir e-posta yazın veya e-posta bildirimi içerisindeki üyelikten çık bağlantısına tıklayın.
Gizlilik politikamız burada'da bulunabilir.
Küttner Ronny
Robert Schumann Straße 28
09456 Annaberg Buchholz
Telefon: 0176/80089279
E-Mail: photoron@online.de
Umsatzsteuer Ident. Nummer: DE309281571
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. „Werke“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Digitale Bilder, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Drucke, Leinwand, usw.)
II. Urheberrecht
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Bildern und Videos nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Werke (Foto und Video) sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten, insbesondere an Dritte, bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
5. Der Auftraggeber darf die erstellten Werke zu privaten Zwecken nutzen und auch vervielfältigen.
6. Bei der Verwertung der Werke kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
7. Die Namensnennung: Foto: Photoron ist bei jeder Veröffentlichung entweder direkt unter dem Bild oder im Impressum anzugeben.
8. Model Release Rechtsübertragung - Fotomodell Das Model bzw. dessen Erziehungsberechtigte erklärt sich damit einverstanden, dass Fotos / Videos aus den Shootings veröffentlicht werden dürfen. Das Fotomodell / Erziehungsberechtigter gestattet dem Fotografen / Videofilmer Photoron Ronny Küttner und seinen Rechtsnachfolgern, Lizenzen für von dem Model angefertigten Bilder / Videos zu vergeben und sie in allen Medien zu jedem Zweck zu verwenden, u.a. redaktionell, für Werbezwecke, Verkaufsförderung, Marketing und Verpackung für alle Produkte oder Dienstleistungen. Die Fotos / Videos dürfen nicht pornografischer, rassistischer, persönlicher oder sonstiger rechtsverletzender Art und Weise veröffentlicht werden. Das Fotomodel / Erziehungsberechtigter ist damit einverstanden, dass die Bilder / Videos bearbeitet, abgeändert und mit anderen Bildern / Videos, Texten oder Grafiken kombiniert werden, solange davon ausgegangen werden kann, dass die Änderung keine Nachteile für den Fotografen / Videofilmer oder das Model mit sich bringt. Das Model/ Erziehungsberechtigter überträgt dem Fotografen / Videofilmer Photoron Ronny Küttner gleichzeitig alle Nutzungsrechte einschließlich Nachdruck und Weitergabe an dem aufgrund dieser Vereinbarung zustande gekommenen Bild / Videomaterial ohne zeitliche Beschränkung. Die Namensnennung des Modells steht im Ermessen des Fotografen / Videofilmers. Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. Mündliche Abreden bestehen nicht. Sind einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Zusatzerklärung bei Minderjährigen Modellen: Als gesetzlicher Vertreter erkläre ich hiermit mein Einverständnis mit allen Punkten der vorstehenden Vereinbahrung.
9. Die Rohdaten (RAW) verbleiben beim Fotografen.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Werke wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; evtl. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
2. Fällige Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 20 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Werke Eigentum des Fotografen.
4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen schriftlichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationenbezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
5. Eine 100%ige Anpassung beim Auftraggeber oder beim Fotografen bereits vorhandener Bilder (z.B. Kontrast, Farbe, Helligkeit) kann nicht garantiert werden.
IV. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2 . Der Fotograf verwahrt die digitale Rohtaten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Rohdaten nach zwei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
2. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.